Voraussetzung

Soll die Arbeit als besondere Lernleistung anerkannt und in die Gesamtqualifikation des Abiturs
eingebracht werden, gelten folgende Regelungen:

Die Wettbewerbsarbeit muss im zeitlichen Rahmen der Jahrgangsstufen angefertigt werden

  • und im zeitlichen Aufwand sowie im methodischen Vorgehen in etwa den Bestimmungen des Seminarkurses entsprechen.
  • Die Wettbewerbsarbeit soll eine Dokumentation über das methodische Vorgehen enthalten. Die schriftliche Dokumentation des Gesamtergebnisses sollte einen Umfang von 30 Seiten, gegebenenfalls von 30 Seiten pro beteiligte*m*r Schüler*in nicht überschreiten. Wie auch beim Seminarkurs ist eine Darstellung des methodischen Vorgehens sowie eine eigenhändig unterschriebene Erklärung, dass die Arbeit eigenständig angefertigt ist und alle Quellen ausgewiesen sind, anzufügen.
  • Die Anerkennung einer Wettbewerbsarbeit als Besondere Lernleistung obliegt der jeweiligen Schulleitung.
  • Die Wettbewerbsarbeit kann als Teamleistung erbracht werden, sofern die individuelle Schülerleistung bewertet werden kann.
  • Über die Wettbewerbsarbeit findet ein Kolloquium statt, das von geeigneten Fachlehrkräften der jeweiligen Schule durchgeführt wird. In diesem Kolloquium wird die Arbeit präsentiert.
  • Die Gesamtnote bezieht sich auf die Arbeit (Dokumentation) und auf das Kolloquium.
  • Das Gesamtergebnis muss vor der schriftlichen Abiturprüfung vorliegen.